Expertenforum - Arbeitszeit

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  • 01
    Arbeitszeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    da einige Mitarbeiter von uns sehr unterschiedlich arbeiten, wurde für jeden Monat die gleiche Sollzeit ( Stunden/Woche x 4,348) zu Grunde gelegt. Dazu hätte ich ein paar Fragen:


    1. Sind in dem Durschnittswert (4,348) auch Feitertage mit enthalten.

    2. Wenn man an einem Feiertag arbeiten muss bekommt man die geleistete Zeit + die hinterlegte Sollzeit gutgeschrieben (Tvöd). Da die Mitarbeiter von uns sehr unterschiedlich arbeiten wissen wir leider nicht was wir für eine Sollzeit dann gutschreiben sollen. Oder wird da z.B. ein Durchschnittswert zu Grunde gelegt z.B. 5 Stunden/Woche : durschnittlich 5 Tage/Woche = Durchschnittstagewert. Oder muss überhaupt in so einem Fall eine Sollzeit zusätzlich zur geleisteten Zeit gutgeschrieben werden?

    3. Der Urlaub wurde in Stunden umgerechent z.B. 5 Stunden/Woche x 6 Wochen = 30 und dem Überstundenkonto gutgeschrieben. Ist das überhaupt möglich ? Die Mitarbeiter nehmen sich dann aber schon frei. Im TVöd wird ja der Urlaub nach Tagen berechnet, was nehme ich da für einen Wert für die Tage evlt. Durchschnittswerte?

    4. Dürfen wir als Sollzeit auch z.B. 5 :7 Tage = 0,71 als Sollzeit pro Tag hinterlegen? Die Mitarbeiter arbeiten immer sehr unterschiedlich. Manchmal auch am Wochenende. Aber nicht 7 Tage die Woche..



    Wir möchten die Mitarbeiter im digitalen Zeiterfassungsprogramm mit aufnehmen. Bisher wurden Stundenlisten geschrieben.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.


     

  • 02
    RE: Arbeitszeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Fragen.


    1.

    In dem angegebenen Durchschnittswert sind rechnerisch die Feiertage mit enthalten.


    2.

    Eine Reduzierung der Soll-Arbeitszeit ist nach § 6 Abs. 3 TVöD nur für die Beschäftigten vorgesehen, die an Wochenfeiertagen dienstplanmäßig frei haben.


    Wird für die Mitarbeiter, die an einem Wochenfeiertag arbeiten, die Soll-Arbeitszeit zusätzlich zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gutgeschrieben, entsteht ein Freizeitausgleichsanspruch zugunsten des Mitarbeiters. Die Arbeit am Feiertag wäre dann nur mit dem 35-prozentigen Zuschlag zu vergüten.


    3.

    Eine Umrechnung von Urlaubsansprüchen in Stunden ist gesetzlich und tarifvertraglich nicht vorgesehen. Urlaub ist grundsätzlich in Tagen zu gewähren und in Anspruch zu nehmen.


    4.

    Bei der Festlegung der Soll-Arbeitszeit geht es um die von den Arbeitnehmern geplant zu leistende Arbeitszeit. Wenn also ein Arbeitnehmer am Wochenende ungeplant arbeitet, ist für diesen Tag keine Soll-Arbeitszeit zu hinterlegen.


    Im Übrigen richtet sich die Soll-Arbeitszeit nach der üblichen Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage kann also die Soll-Arbeitszeit an den einzelnen Tagen auch unterschiedlich hoch ausfallen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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