Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin ist bis 30.08.2024 in Teilzeit während Elternzeit beschäftigt, Arbeitszeitanteil 35%, Beschäftigung im Übergangsbereich. Nach dem Ende der Elternzeit ändert sich zum 31.08.2024 ihr Arbeitszeitanteil auf 50% Teilzeit. Das Entgelt im August besteht somit aus zwei Komponenten: 30 Tage Entgelt aus 35% Arbeitszeit + 1 Tag Entgelt aus 50% Arbeitszeit (bleibt aber im August bei Berechnung des 12-Monats-Durchschnitts unter 2.000 €). Mit der Erhöhung der Arbeitszeit auf 50% Teilzeit wird der monatliche Durchschnittsverdienst deutlich mehr als 2.000 € betragen. Ab wann besteht die voll SV-Pflicht? Ab 01.09.2024, weil erst ab diesem Monat das volle Teilzeitentgelt aus 50% Arbeitszeit zusteht oder bereits ab 01.08.2024, weil ja die Arbeitszeiterhöhung und damit der Anspruch auf mehr Entgelt zum 31.08.2024 greift?
Danke für Ihre Rückmeldung!