Guten Tag,
ist es notwendig im Dienstvertrag eines Fremdgeschäftsführers, der SV-rechtlich als Minijobber abgerechnet wird, eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren? Müssen für die Gefü-Tätigkeit Aufzeichnungen über die Arbeitszeit geführt werden?
Was müsste man hierbei im Hinblick auf eine Betriebsprüfung durch die Sozialversicherung beachten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.