Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Arbeitgeber verpflichtet seit 9.2022, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen.
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus April 2023 zielt darauf ab, diese Anforderungen im Arbeitszeitgesetz zu konkretisieren.
Unabhängig davon gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits aufgrund der bestehenden Rechtsprechung. Es wird nur noch darum gerungen in welcher Form dies erfolgen muss. Bis dahin kann die Form frei gewählt werden.
Haben Sie zu dem Thema neuer Informationen. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man aktuell kein Arbeitszeitkonto führt? Auf Grund eines Medienberichtes kursiert die Auffassung, dass sollte kein Arbeitszeitkonto vorgelegt werden können, es eine Aufforderung geben wird, ab nur der ein Arbeitszeitkonto zu führen wäre. Wird dies nicht umgesetzt wird ein Bußgeld verhängt.
Mit freundlichen Grüßen
Kluge