Liebes Experten-Team,
wir haben einen Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung beschäftigt, der nach eigenen Angaben über das Sozialamt krankenversichert ist. Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtige Vollbeschäftigung. Ist er verpflichtet, Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden? Muss er ganz normal mit der Beitragsgruppe 1111 angemeldet werden?
Vielen Dank für eine kurze Info und einen schönen Tag.
Viele Grüße
Nicole Ottensmeyer