Expertenforum - Asylbewerber(Sozialamt) mit Arbeitserlaubnis

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  • 01
    Asylbewerber(Sozialamt) mit Arbeitserlaubnis

    Hallo,


    ich habe einen Minijob und weiß gar nicht, ob und wie ich Krankenversichert bin. Mein Arbeitgeber möchte eine Mitgliedsnummer von mir haben. Wie kann ich mich Krankenversichern? Ich habe keine Möglichkeit in die Familienversicherung zu kommen.


    VG

  • 02
    RE: Asylbewerber(Sozialamt) mit Arbeitserlaubnis

    Guten Tag,
     
    Asylbewerber sind in Deutschlang nicht gesetzlich krankenversichert. Sie haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
    https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/themen/fluechtlinge_asylbewerber/fluechtlinge.jsp
     
    Da Asylbewerber nicht in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind muss der Arbeitgeber für den Minijob auch keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung abführen.
     
    Ihr Arbeitgeber benötigt für die Anmeldung zur Minijobzentrale von Ihnen die Rentenversicherungsnummer. Diese wurde aber in Ihrem Fall, aufgrund der fehlenden gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht vergeben.
    Daher muss Ihr Arbeitgeber die Anmeldung mithilfe der Ersatzangaben (Geburtsort, Geburtsland und Geburtsdatum) erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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