Expertenforum - auf erste Krankheit mit Krankengeld folgt zweite Krankeit

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    auf erste Krankheit mit Krankengeld folgt zweite Krankeit

    Sehr geehrtes Team,

    zu folgendem Fall hätte ich gerne eine Auskunft:

    Mitarbeiter ist in Krankengeldbezug wegen OP/Reha des einen Knies. Beginnt hier eine Wiedereingliederung, bricht diese ab, 2. Wiedereingliederung soll später beginnen.

    Mit der 2. Wiedereingliederung ist eine Krankschreibung bis Mitte Januar 25 erfolgt.

    Nun meldet sich der MA mit einem Attest des Arztes, in dem dieser bestätigt, dass ab dem 03.01.2025 die AU wegen des anderen Knies erfolgt.

    Die Arbeit wurde vor dem 03.01.2025 nicht aufgenommen. Es lag ja auch bisher eine AU durch die Wiedereingliederung der 1. Krankheit vor.

    Meines Erachtens ist hier die 2. Krankheit lückenlos an die 1. Krankheit ohne Unterbrechung erfolgt und somit muss der AG keinen neuen Lohnfortzahlungszeitraum gewähren. Es bleibt weiterhin beim Krankengeldbezug.

    Bin ich hier der richtigen Meinung?

    Danke für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: auf erste Krankheit mit Krankengeld folgt zweite Krankeit

    Guten Tag,
     
    entsprechend Ihrer Ausführungen besteht Arbeitsunfähigkeit für die Erkrankung des einen Knies bis Mitte Januar und Arbeitsunfähigkeit wegen der Erkrankung des anderen Knies bereits ab dem 03.01.2025.
    Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich somit um den Hinzutritt einer Erkrankung und nicht um eine erneute Erkrankung. In einer solchen Fallkonstellation entsteht kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung und es wird durchgehend Krankengeld gezahlt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.