Sehr geehrtes Team,
zu folgendem Fall hätte ich gerne eine Auskunft:
Mitarbeiter ist in Krankengeldbezug wegen OP/Reha des einen Knies. Beginnt hier eine Wiedereingliederung, bricht diese ab, 2. Wiedereingliederung soll später beginnen.
Mit der 2. Wiedereingliederung ist eine Krankschreibung bis Mitte Januar 25 erfolgt.
Nun meldet sich der MA mit einem Attest des Arztes, in dem dieser bestätigt, dass ab dem 03.01.2025 die AU wegen des anderen Knies erfolgt.
Die Arbeit wurde vor dem 03.01.2025 nicht aufgenommen. Es lag ja auch bisher eine AU durch die Wiedereingliederung der 1. Krankheit vor.
Meines Erachtens ist hier die 2. Krankheit lückenlos an die 1. Krankheit ohne Unterbrechung erfolgt und somit muss der AG keinen neuen Lohnfortzahlungszeitraum gewähren. Es bleibt weiterhin beim Krankengeldbezug.
Bin ich hier der richtigen Meinung?
Danke für Ihre Rückmeldung.