Expertenforum - Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

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  • 01
    Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:

    Verstehe ich die Unterscheidung richtig, dass Aufmerksamkeiten einen besonderen Anlass, wie Dienstjubiläum, Beförderung, Hochzeit, Geburt des Kindes braucht und bis max. 60 € steuer- und sv-frei gezahlt werden kann? Bei solchen Fällen wäre eine Ausweisung in der Entgeltabrechnung nicht vorzunehmen, sondern ein Nachweis im Lohnkonto reicht? Muss ich Aufmerksamkeiten als AG pauschal versteuern?


    Bei Sachzuwendungen an AN hingegen besteht die 50 € Grenze. Wenn ich als AG die Versteuerung übernehme (§37b EStG), muss ich dies im Entgeltnachweis bereits ausweisen und zusätzlich im Lohnkonto?


    Vielen Dank!

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ja, Ihre Darstellung ist in allen Punkten korrekt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

    Guten Tag,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ich möchte hier noch einmal kurz nachhaken: Aufmerksamkeiten müssen wir als Arbeitgeber auch nach §37b EStG pauschal versteuern?


    Freundliche Grüße

  • 04
    RE: Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen an AN

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Aufmerksamkeiten sind im dargestellten Rahmen (siehe Ihre Ausgangsfrage, u.a. Einhaltung der Freigrenze von EUR 60,00) steuerfrei, müssen also nicht pauschal versteuert werden. Bei Überschreitung der Freigrenze kann gewählt werden zwischen der Pauschalversteuerung gemäß § 37b EStG oder der Lohnversteuerung nach individuellen Merkmalen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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