Unser Stadtbrandmeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 11 Abs. 3 AVBayFwG, die teilweise versteuert/verbeitragt werden muss. Wir melden ihn mit Beitragsgruppe 0110.
Jetzt macht er geltend, dass er in seiner Hauptätigkeit verbeamtet wurde und nicht mehr den Sozialversicherungspflichten unterliegt. Ändert sich durch seinen neuen Status bei uns der Beitragsgruppenschlüssel, und wenn ja, wie ist er zukünftig zu melden?