Expertenforum - Ausländischer Student als Minijober

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  • 01
    Ausländischer Student als Minijober

    Guten Morgen,

    wir beschäftigten einen ausländischen Studenten, der sich bei der Mavista krankenversichert hat und sein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

    Auf der Versicherungsbescheinigung wird bestätigt, dass alle Leistungen entsprechend einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

    Meine Frage: Sind hier die Pauschalbeiträge für die Krankenversicherung an die Bundesknappschaft abzuführen, oder ist dieser Student wie ein Privatversicherter zu sehen.

    Vielen Dank

    MfG

    Silke Brinkmann

     

  • 02
    RE: Ausländischer Student als Minijober

    Sehr geehrte Frau Brinkmann,
     
    der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn die geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Für geringfügig Beschäftigte, die privat krankenversichert sind (z. B. als ausländische Studierende über die „MAWISTA“), fällt kein Pauschalbeitrag an.
     
    Als Nachweis für die Nichtentrichtung der Krankenversicherungspauschale sollte die Bescheinigung der „MAWISTA“ den Entgeltabrechnungsunterlagen beigefügt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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