Guten Morgen,
wir beschäftigten einen ausländischen Studenten, der sich bei der Mavista krankenversichert hat und sein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Auf der Versicherungsbescheinigung wird bestätigt, dass alle Leistungen entsprechend einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Meine Frage: Sind hier die Pauschalbeiträge für die Krankenversicherung an die Bundesknappschaft abzuführen, oder ist dieser Student wie ein Privatversicherter zu sehen.
Vielen Dank
MfG
Silke Brinkmann