Mitarbeiter verlässt im gegenseitigem Einvernehmen mit Aufhebungsvertrag zum 31.12.24 unsere Firma. Er ist derzeit noch im Krankengeldbezug. Wir würden den Resturlaub abgelten.
Wenn er nach dem Ausscheiden weiterhin Krankengeld bezieht .... evtl. bis zur Aussteuerung (wie lange wissen wir nicht) wird dann die Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld bzw. auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Oder bekommt er dann nach Ausscheiden und die Krankheit dauert fort noch Krankengeld. 'Wenn das ausläuft, dann Arbeitslosengeld? Wird dann noch die Urlaubsabgeltung angerechnet?