Expertenforum - Aussteuerung und Urlaubsabgeltung

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  • 01
    Aussteuerung und Urlaubsabgeltung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine langzeitkranke Mitarbeiterin teilte mir mit, dass Sie eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt braucht, weil sie ausgesteuert wird.

    Ist das Arbeitsverhöltnis denn mit der Aussteuerung beendet? Was ist mit ihrem Resturlaubsanspruch? Muss ich den auszahlen mit Beginn der Aussteuerung? Muss ich den Resturlaubsanspruch dem Arbeitsamt in der Arbeitsbescheinigung unter dem Punkt Urlaubsdauer nach Ende des Beschäftigtenverhältnisses nennen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Hilde


     

  • 02
    RE: Aussteuerung und Urlaubsabgeltung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das Arbeitsverhältnis endet mit der Aussteuerung nicht. Auch der gesetzliche Urlaubsanspruch darf daher nicht abgegolten werden.


    Vor diesem Hintergrund können Sie die Frage mit der Ziffer 93 in der Arbeitsbescheinigung mit „nein“ beantworten. Die Frage 94 entfällt damit.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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