Sehr geehrte Damen und Herren,
eine langzeitkranke Mitarbeiterin teilte mir mit, dass Sie eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt braucht, weil sie ausgesteuert wird.
Ist das Arbeitsverhöltnis denn mit der Aussteuerung beendet? Was ist mit ihrem Resturlaubsanspruch? Muss ich den auszahlen mit Beginn der Aussteuerung? Muss ich den Resturlaubsanspruch dem Arbeitsamt in der Arbeitsbescheinigung unter dem Punkt Urlaubsdauer nach Ende des Beschäftigtenverhältnisses nennen?
Vielen Dank und viele Grüße
Hilde