Hallo,
ein Mitarbeiter ist aufgrund einer Krebsdiagnose AU. Er steuert am 15. Januar 2025 aus dem Krankengeld aus. Eine EU-Rente wurde nicht beantragt. Der MA war nun in der orhtopädischen Sprechstunde und hat am 22. Januar 2025 eine geplante Knie-OP (Knie-TEP) und wird ab da auch länger AU sein. Der MA möchte nun vom 16. - 21. Januar bezahlten (Rest-)Urlaub nehmen. Danach ist er also wieder AU (Erstbescheinigung) Knie-OP.
Müssen wir dem MA den Resturlaub genehmigen?
Danach müssten wir doch sicher auch wieder erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen, und der MA käme erneut für max. 78 Wochen in den Krankengeldbezug, richtig?
Der Mitarbeiter möchte somit wahrscheinlich das Arbeitslosengeld "umgehen".
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
MfG Anitram0807