Expertenforum - Aussteuerung-Urlaub-Erneute andere Krankheit

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  • 01
    Aussteuerung-Urlaub-Erneute andere Krankheit

    Hallo,


    ein Mitarbeiter ist aufgrund einer Krebsdiagnose AU. Er steuert am 15. Januar 2025 aus dem Krankengeld aus. Eine EU-Rente wurde nicht beantragt. Der MA war nun in der orhtopädischen Sprechstunde und hat am 22. Januar 2025 eine geplante Knie-OP (Knie-TEP) und wird ab da auch länger AU sein. Der MA möchte nun vom 16. - 21. Januar bezahlten (Rest-)Urlaub nehmen. Danach ist er also wieder AU (Erstbescheinigung) Knie-OP.

    Müssen wir dem MA den Resturlaub genehmigen?

    Danach müssten wir doch sicher auch wieder erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen, und der MA käme erneut für max. 78 Wochen in den Krankengeldbezug, richtig?

    Der Mitarbeiter möchte somit wahrscheinlich das Arbeitslosengeld "umgehen".


    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.


    MfG Anitram0807

  • 02
    RE: Aussteuerung-Urlaub-Erneute andere Krankheit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Zunächst müsste geklärt werden, ob der Arbeitnehmer tatsächlich wieder arbeitsfähig ist. Angesichts des von Ihnen geschilderten Sachverhalts bestehen hieran meines Erachtens erhebliche Zweifel. Sollte die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der vorherigen Krebserkrankung fortbestehen, könnte der Urlaub wirksam nicht gewährt werden.


    Sollte der Arbeitnehmer tatsächlich wieder genesen sein, müsste der Urlaub zwingend gewährt werden, wenn zuvor eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 S. 2 BUrlG. Im Übrigen können Sie die Gewährung des Urlaubs verweigern, wenn dringende betriebliche Belange (beispielsweise ein erhöhter Arbeitsanfall nach dem Jahreswechsel) oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Aussteuerung-Urlaub-Erneute andere Krankheit

    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Der AN hatte bereits eine Rehabilitationsmaßnahme im Oktober. Eine Arbeitsaufnahme war perspektivisch im Januar geplant. Die Krebserkrankung gilt also als "geheilt/abgeschlossen". Nun kommt die Knie-OP dazwischen, welche der AN nach eigenen Angaben nicht weiter herausschieben kann. Eine Arbeitsaufnahme für 5 Arbeitstage nach 1,5 Jahren Krank kommt für uns nicht in Frage und macht wenig Sinn, deswegen möchten wir grundsätzlich auch die Urlaubstage gewähren und bezahlen.


    Da kommt uns nur die Frage auf, ob der Mitarbeiter aufgrund der neuen Diagnose dann erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung von uns erhalten muss und anschließend neues Krankengeld erhält?


    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Aussteuerung-Urlaub-Erneute andere Krankheit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Eine neuerliche Entgeltfortzahlung wäre in diesem Falle nur dann ausgeschlossen, wenn die ursprüngliche Erkrankung bis zum Eintritt der neuen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit noch fortbesteht. In diesem Falle geht die Rechtsprechung von der sogenannten Einheit des Verhinderungsfalles aus. Ein neuerlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung wird dann nicht ausgelöst. Die Urlaubsgewährung führt aber zu einer Unterbrechung des einheitlichen Verhinderungsfalls. Denn mit der Urlaubsgewährung gehen beide Seiten davon aus, dass der Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs gerade nicht arbeitsunfähig erkrankt ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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