Expertenforum - Aussteuerung während der Arbeitsphase Altersteilzeit

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  • 01
    Aussteuerung während der Arbeitsphase Altersteilzeit

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter befindet sich ind er Altersteilzeit Arbeitsphase und war seit Februar 2024 krank unbezahlt und wird nun zum 08.06.2024 ausgesteuert. Nun stellt sich für uns die Frage wie mit der Altersteilzeit zu verfahren ist. Handelt es sich hierbei um einen Störfall und wir müssen das Wertguthaben abwickeln?

    Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank!

  • 02
    RE: Aussteuerung während der Arbeitsphase Altersteilzeit

    Guten Tag,
     
    mit Ende des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses endet auch in Bezug auf die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen die Altersteilzeit. Das bestehende Wertguthaben ist in der Regel im Rahmen eines Störfalles abzuwickeln.
     
    Ein Störfall liegt dann vor, wenn das Entgeltguthaben wegen vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wird, weil es nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann.

    Endet das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, wird aber gleichzeitig die Wiedereinstellung zugesagt, tritt jedoch kein Störfall ein. Dies gilt selbst dann, wenn das arbeitsrechtliche Vertragsverhältnis endet.

    Ein Störfall tritt in diesen Fällen erst ein, wenn das Arbeitsverhältnis endgültig beendet wird oder der Arbeitnehmer sich das Entgeltguthaben nicht für die vereinbarten Zwecke auszahlen lässt.
     
    Für Ihren Fall bedeutet dass, sofern das Arbeitsverhältnis abschließend beendet wird, dass das Wertguthaben im Rahmen des Störfalles verbeitragt werden muss.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Aussteuerung während der Arbeitsphase Altersteilzeit

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Wie wäre vorzugehen wenn

    1. die Aussteuerung z.B. im Juni endet und infolgedessen die ATZ fortgeführt wird?

    oder

    2. die Verbeitragung des Wertguthaben im Rahmen eines Störfalls verbeitragt wurde und dann die Aussteuerung im Juni endet und die ATZ fortgeführt wird?

    Ist es ratsam deshalb noch mit der Störfallabwicklung zu warten?

    Viele Grüße

  • 04
    RE: Aussteuerung während der Arbeitsphase Altersteilzeit

    Guten Tag,
     
    sofern in Ihren Fallgestaltungen der Störfall eingetreten ist, erfolgt eine entsprechende Beitragsabrechnung des Wertguthabens. Für die Weiterführung der Altersteilzeit besteht insoweit kein verwendbares Guthaben mehr.
     
    Ist der Störfall noch nicht eingetreten, da zum Beispiel eine Wiedereinstellung zugesagt wurde, kann bei Wiederaufnahme der Arbeit die Altersteilzeit, gegebenenfalls unter neuen zeitlichen Bedingungen, weiter geführt werden.
     
    Bei der betrieblichen Vorgehensweise erscheint es uns sinnvoll, darauf abzustellen inwieweit das Beschäftigungsverhältnis dauerhaft beendet wird oder eine Fortsetzung möglich ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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