Expertenforum - Aussteuerung während der ATZ

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  • 01
    Aussteuerung während der ATZ

    Hallo,


    wir haben einen Mitarbeiter in Alterteilzeit Arbeitsphase, der ein paar Monate noch Beginn ATZ krank wurde und nun ausgesteuert ist. Frage: löst die Aussteuerung einen Störfall aus? Oder bleibt der Mitarbeiter weiterhin in ATZ bis der Vertrag beendet ist?

    Schönen Grüß

    N. Schmidt

  • 02
    RE: Aussteuerung während der ATZ

    Guten Tag,
     
    tritt während der Altersteilzeit (ATZ) Arbeitsunfähigkeit ein, besteht während des Krankengeldbezugs nach dem Ende der Entgeltfortzahlung die ATZ weiterhin, wenn aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung  hierfür die Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, sodass das Wertguthaben in diesem Zeitraum weiterhin gebildet wird. Folglich liegt in einer solchen Fallkonstellation kein Störfall vor.

    Ihrer Schilderung entnehmen wir, dass das Wertguthaben nicht weiter aufgebaut wurde und dieses nicht wie vereinbart für eine laufende Freistellung von der Arbeit verwendet werden kann, tritt nach unserem Verständnis ein sogenannter Störfall ein. Ein Störfall löst grundsätzlich ein besonderes Beitragsberechnungsverfahren aus.
     
    Mit Ende des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses endet auch in Bezug auf die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen die Altersteilzeit. Das bestehende Wertguthaben ist in der Regel im Rahmen eines Störfalles abzuwickeln.
     
    Ein Störfall liegt dann vor, wenn das Entgeltguthaben wegen vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wird, weil es nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann
    Endet das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, wird aber gleichzeitig die Wiedereinstellung zugesagt, tritt jedoch kein Störfall ein. Dies gilt selbst dann, wenn das arbeitsrechtliche Vertragsverhältnis endet.
    Ein Störfall tritt in diesen Fällen erst ein, wenn das Arbeitsverhältnis endgültig beendet wird oder der Arbeitnehmer sich das Entgeltguthaben nicht für die vereinbarten Zwecke auszahlen lässt.
     
    Für Ihren Fall bedeutet dass, sofern das Arbeitsverhältnis abschließend beendet wird, das Wertguthaben im Rahmen des Störfalles verbeitragt werden muss.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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