Guten Tag Expertenteam,
ein Arbeitgeber (Sitz in Hamburg) plant, gelegentlich für ca. 1-2 Wochen einen in Polen ansässigen und arbeitenden Familienangehörigen für sich tätig werden zu lassen. Wie lässt sich dies sozialversicherungsrechtlich korrekt abrechnen? Einen genauen Zeitplan für die Arbeitseinsätze gibt es nicht - die Arbeiten werden je nach Bedarf anfallen.
Vielen Dank vorab und Gruß
Nicole Fitschen