Guten Tag,
unser AN (Geburtsjahr 1958, SB) bezog bis 02.10.2017 Entgelt und ab 03.10.2017 bis 30.06.2018 Krankengeld; ab 01.07.2018 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 30.06.2021. Diese Rente wurde "weiterhin auf Zeit" bis zum 30.06.2024 gewährt. Nun hat der AN die Regelaltersrente ab 01.07.2024 beantragt.
Somit scheidet er bei uns zum 30.06.2024 aus. Hier ist noch sein Arbeitszeitkonto (Baugewerbe) auszuzahlen.
Welchem Monat ist diese Abgeltung zuzuordnen? In 6/2024 (steuer-/SV-frei) oder 10/2017 (steuer-/SV-pflichtig)? § 23d SGB IV
Danke und viele Grüße Birgit