Guten Tag,
eine Arbeitnehmerin hat ihre Direktversicherung als Kapitalauszahlung bekommen. Sie ist freiwillig gesetzlich versichert und liegt über der BGM. Muss sie für die Kapitalauszahlung Krankenkassenbeiträge leisten? Oder bekommt sie sie erstattet?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Freundliche Grüße cRK