Guten Tag,
eine MA eines Mandanten hat im November 2023 die Grenze für die Altersrente erreicht, aber noch nicht beantragt. Sie arbeitet noch vollweiter. ( 1121)
Sie hat seit 2010 in eine Mischfinanzierte Direktversicherung ( AG und Entgeltumwandlung; AG -Anteil höher) eingezahlt. Nun wurde die Auszahlungsgrenze erreicht und Betrag wird als einmalige Kaptitalzahlung ausbezahlt.
Muss der AG jetzt eine Zahlstellennummer beantragen? Muss diese einmalige Kapitalauszahlung in der Lohnabrechnung als Versorgungsbezug berücksichtigt werden?
Oder muss die MA diese selbst die Steuer und SV-Beiträge hierfür abführen.
Wie wäre das bei monatlichen Auszahlungsbeträgen statt Einmalzahlung?
Gibt es hierzu eine Informationsbroschüre von der AOK?
Das ist für mich der erste Fall der Auszahlung, so dass ich mir hier nicht sicher bin , wie hier zu verfahren ist. Vor allen Dingen , weil die AN noch voll einzahlt und keine Rente der DRV beantragt hat.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im voraus