Expertenforum - Auszahlung einer bAV -Direktversicherung an MA, nach Erreichen des Altersrente

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  • 01
    Auszahlung einer bAV -Direktversicherung an MA, nach Erreichen des Altersrente

    Guten Tag,

    eine MA eines Mandanten hat im November 2023 die Grenze für die Altersrente erreicht, aber noch nicht beantragt. Sie arbeitet noch vollweiter. ( 1121)

    Sie hat seit 2010 in eine Mischfinanzierte Direktversicherung ( AG und Entgeltumwandlung; AG -Anteil höher) eingezahlt. Nun wurde die Auszahlungsgrenze erreicht und Betrag wird als einmalige Kaptitalzahlung ausbezahlt.

    Muss der AG jetzt eine Zahlstellennummer beantragen? Muss diese einmalige Kapitalauszahlung in der Lohnabrechnung als Versorgungsbezug berücksichtigt werden?

    Oder muss die MA diese selbst die Steuer und SV-Beiträge hierfür abführen.

    Wie wäre das bei monatlichen Auszahlungsbeträgen statt Einmalzahlung?

    Gibt es hierzu eine Informationsbroschüre von der AOK?

    Das ist für mich der erste Fall der Auszahlung, so dass ich mir hier nicht sicher bin , wie hier zu verfahren ist. Vor allen Dingen , weil die AN noch voll einzahlt und keine Rente der DRV beantragt hat.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung im voraus

     

  • 02
    RE: Auszahlung einer bAV -Direktversicherung an MA, nach Erreichen des Altersrente

    Guten Tag,
     
    bei den im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung vereinbarten oder zugesagten Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles (z. B. im Rahmen einer Direktversicherung) zu gewähren sind, handelt es sich es um einen sogenannten Versorgungsbezug.
     
    Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden. Solche Bezüge sind für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich beitragspflichtig.
    Dagegen ist eine Meldung für privat krankenversicherte Versorgungsbezugsempfänger ausgeschlossen, da für diese keine Beitragspflicht aus Versorgungsbezügen entsteht.
    Nach § 229 Abs. 1 SGB V gelten Renten der betrieblichen Altersversorgung in Höhe des monatlichen Zahlbetrages als beitragspflichtige Einnahmen, die grundsätzlich in der Konsequenz zu einer monatlichen Beitragsverpflichtung führen.
    Wird, wie von Ihnen beschrieben, eine einmalige Kapitalzahlung vorgenommen, ist für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V der Zahlbetrag der Kapitalleistungen auf 10 Jahre (dies entspricht 1/120 monatlich) umzulegen. 
    Die aufgeteilte Beitragsverpflichtung für die 120 Monate gilt nur für die Kapitalisierung des Versorgungsbezuges. Die monatliche Zahlung eines Versorgungsbezuges unterliegt für die gesamte Zahldauer der Beitragspflicht.
     
    Damit die Krankenkassen die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Beiträge ordnungsgemäß erheben können, sind den Versorgungsempfängern, aber auch den Zahlstellen Melde- und Mitteilungspflichten auferlegt worden. Meldepflichtig sind alle Versorgungsbezugsempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert sind.
     
    Für die Abgabe von Meldungen haben Zahlstellen eine Zahlstellennummer bei der ITSG zu beantragen. Die elektronische Beantragung der Zahlstellennummer kann über ein Abrechnungsprogramm oder mit einer elektronischen Ausfüllhilfe vorgenommen werden.
    Die Zahlstelle hat demnach bei der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen sowie bei Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft eines Versorgungsempfängers die zuständige Krankenkasse zu ermitteln und dieser Beginn, Höhe, Veränderungen und Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich zu melden. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob dann auch tatsächlich eine Beitragspflicht aus Versorgungsbezügen eintritt.

    Die Krankenkasse prüft aufgrund der Meldung, ob, ab wann und ggf. bis zu welcher Höhe Versorgungsbezüge beitragspflichtig sind und hat der Zahlstelle und dem Versorgungsbezieher unverzüglich die Beitragspflicht, deren Umfang sowie den Beitragssatz aus Versorgungsbezügen mitzuteilen.
     
    Sofern aus der Kapitalleistung eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung resultiert, sind die Beiträge allein vom Versorgungsbezugsempfänger (für insgesamt 120 Monate) unmittelbar an die Krankenkasse zu zahlen.
    Ein Beitragseinbehalt durch die Zahlstelle ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
     
    Für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge wurde neben der Freigrenze ein „Freibetrag“ für die Krankenversicherung eingeführt (im Jahr 2024 jeweils 176,75 EUR). Sobald die bestehende Freigrenze überschritten wird, ist die Summe der monatlichen Betriebsrenten bis maximal zur Höhe des Freibetrags beitragsfrei. In der Pflegeversicherung findet weiterhin ausschließlich die bisherige Freigrenze (2024= 176,75 EUR) Anwendung.
     
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können. Eine Antwort auf die Frage ob die Mitarbeiterin Steuern zahlen muss, erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
    Weitere Informationen können Sie den grundsätzlichen Hinweisen über die „Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen“ vom 29. Juni 2022 entnehmen.
     
    Im Fachportal für Arbeitgeber erhalten Sie ebenfalls Informationen:
     
    Betriebliche Altersversorgung (bAV) | AOK-Arbeitgeberservice
     
    Zum Zahlstellenmeldeverfahren finden Sie hier weitergehende Informationen: GKV Zahlstellen-Meldeverfahren
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Auszahlung einer bAV -Direktversicherung an MA, nach Erreichen des Altersrente

    Herzlichen Dank für Ihrer Unterstützung.

    Die einmalige Kapitalleistung wurde von der Direktversicherung direkt an die MA geleistet. Das bedeutet die MA muss dies Ihrer Krankenkasse selbst melden und selbst die Zahlungen leisten. Der AG muss in diesem Fall keine Zahlstellennummer beantragen und dies nicht über die Lohnabrechnung abwickeln. Habe ich das richtig verstanden?

    HG

    UKoerner

  • 04
    RE: Auszahlung einer bAV -Direktversicherung an MA, nach Erreichen des Altersrente

    Guten Tag,
     
    die Meldepflichten der Zahlstelle, des Versicherten sowie der Krankenkasse bei Versorgungsbezügen regelt § 202 SGB V.
     
    Die Beiträge sind zwar allein vom Versorgungsbezugsempfänger (für insgesamt 120 Monate) unmittelbar an die Krankenkasse zu zahlen. Ein Beitragseinbehalt durch die Zahlstelle ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
    Allerdings hat die Zahlstelle die Höhe der Kapitalleistung der Krankenkasse des Versorgungsbezugsempfängers zu melden. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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