Guten Tag,
ein Mitarbeiter befindet sich in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit. Während der Aktiv-Phase wurde gem. Tarifvertrag die eine Hälfte der IAP ausgezahlt und die andere Hälfte ins Wertguthaben eingestellt. Wie verhält es sich jetzt mit der Auszahlung während der Freistellungsphase? Die IAP ist ja (steuer- und) sozialversicherungsfrei. Muss daher auf der Gehaltsabrechnung die bisher noch nicht ausgezahlte Hälfte gesondert ausgewiesen und das Wertguthaben um diesen Betrag entsprechend gemindert werden?
Vielen Dank vorab.
Nicole Fitschen