Expertenforum - Auszahlung Riestervertrag

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Auszahlung Riestervertrag

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    es kommt jetzt immer häufiger vor, das Riester-Verträge zur Auszahlung kommen.

    Wie ist die Rentenzahlung sv-rechtlich zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer noch nicht Altersvollrentner ist, sondern die Zahlungen z.B. mit dem 60. Lebensjahr beginnen.

    M.E. sind die Zahlungen dann KV- und PV-pflichtig.

    Anders würde es sein, wenn die Auszahlung der Riester-Rente erst mit dem 67. Lebensjahr beginnt - dann sv-frei.

    Stimmt das so?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüssen

    birgit zahn

     

  • 02
    RE: Auszahlung Riestervertrag

    Hallo Frau Zahn,
     
    die Riesterrente ist eine private Form der Altersvorsorge und gehört nicht zu den klassischen Durchführungswegen im Sinne der betrieblichen Altersversorgung.
    Daher ist die Riester-Rente gänzlich der privaten Eigenvorsorge zuzurechnen und gehört nicht zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen im Sinne des § 229 Sozialgesetzbuch (SGB) V.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.