Expertenforum - Auszahlung Sterbegeld

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  • 01
    Auszahlung Sterbegeld

    Hallo,


    wir haben eine Frage bzgl. Sterbegeld.


    1. Dürfen wir als Arbeitgeber das Sterbegeld an den Erben auszahlen? Es ist ein Versorgungsbezug, daher sind wir uns nicht sicher.


    2. Soweit ich herausgefunden habe, muss das Sterbegeld an den Erben versteuert werden, jedoch ist es für den Erben nicht sv-pflichtig. Ist das so korrekt?


    2. Muss der Verstorbene für das Sterbegeld noch SV-Beiträge zahlen?


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Christina Schneider

  • 02
    RE: Auszahlung Sterbegeld

    Sehr geehrte Frau Schneider,
     
    bei Entgeltzahlungen für verstorbene Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen).
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt z. B. Mehrarbeitsstunden, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Dagegen gehört die Gewährung eines „Sterbegeldes“, das jemand als Rechtsnachfolger eines Arbeitnehmers bezieht, nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, da es nicht für eine vom Empfänger der Zahlungen selbst ausgeübte Beschäftigung gezahlt wird.
     
    Ob das Sterbegeld ggf. als Versorgungsbezug kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, hängt im Einzelfall davon ab, ob Hinterbliebenenleistungen gewährt werden.
     
    Es empfiehlt sich, dies in einem solchem Fall von der zuständigen Krankenkasse prüfen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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