Expertenforum - Auszahlung Überstunden und Zuschläge

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  • 01
    Auszahlung Überstunden und Zuschläge

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Arbeitnehmer bezieht einen Gehalt über 3.800 €.

    bis jetzt sind die angefallen Überstunden durch Freizeit abgegolten.

    Diesen Monat sollen aber Überstunden auszahlt werden in Höhe von 1.500 €.

    Frage:

    Überstunden sind nicht vom aktuellen Monat sondern sind über die Jahre angesammelte Plusstunden, kein Arbeitszeitkonto.

    Müssen Überstundenzuschläge ausbezahlt werden?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Auszahlung Überstunden und Zuschläge

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Entscheidend ist hier die zugrunde liegende Regelung über die Gewährung der Überstundenzuschläge. Mitunter ist es in diesen Regelungen so, dass Überstundenzuschläge für Guthabenstunden auf einem Arbeitszeitkonto nicht gewährt werden. Sie müssten im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag prüfen, ob Überstundenzuschläge auch bei Vergütung von Stunden aus einem Arbeitszeitkonto anfallen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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