Hallo Expertenteam,
Wenn ein Arbeitnehmer einen kompletten Monat Krankengeld bezieht, darf der Arbeitgeber in diesem Monat Überstunden ausbezahlen?
Und wenn ja, wird das beim AN dann auf das Krankengeld angerechnet - also wird das Krankengeld gekürzt?
Es geht um einen Bruttobetrag von etwa 700 € .......
Das ist das Einzige, das ich gefunden habe, was mir ein bisschen hilft:
Gesetzesänderung für Arbeizeitguthaben:
Eines Gesetzesänderung, die durch das 8.SGB IV Änderungsgesetz zum 01.01.2023 in Karft getreten ist, enthält folgenden Inhalt: Für die Abgeltung von Entgeltguthaben, die aus Arbeitszeitguthaben abgeleitet sind, findet §23aSGB IV mit der Maßgabe Anwendung, dass nach Beendigung oder bei Ruhen des Besch.verhältnisses ausgezahlte Entgeltguthaben auch dann dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen sind, wenn dieser nicht im laufenden Kalenderjahr liegt.
Kein ruhendes Beschäftigungsverhältnis während Krankengeldbezug. Während des Bezug von Krankengeld ruht das Beschäftigungsverhältnis hingegen nicht. Hier bleibt es bei einer Zuordnung des einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zum Auszahlungsmonat.
Also Behandlung als ganz normaler lfd. Lohn in diesem Krankengeld-Monat.
Vorab schon mal vielen Dank.