Sehr geehrtes Expertenteam,
für eine Mitarbeitende sollen die angefallenen Überstunden aus dem laufenden Jahr und Vorjahren ausgezahlt zusätzlich zum laufenden Monatsgehalt in November 2024 ausbezahlt werden.
Was ist hinsichtlich der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten?
Können die Überstunden aus den Vorjahren im Abrechnungsmonat 11/2024 ausbezahlt werden? Sind diese ggf. aufzuteilen auf die Jahre in denen diese entstanden sind? Der Grundsatz lautet ja, dass Überstunden dem Monat zuzuordnen sind, in dem diese entstanden sind. Die Vereinfachungsregelung wurde bisher nicht angewandt - kann diese hier genutzt werden?
Wenn die Überstunden in 11/2024 ausgezahlt werden, ist dann die anteilige BBG für die Berechnung der SV-Beiträge zu ermitteln? Wenn ich es richtig verstehe, sind aus den Überstunden auch Umlagebeiträge zu berechnen, oder?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.