Sehr geehrtes Expertenforum,
ein Mitarbeiter hat aus früheren Jahren ca. 1.300 ! Überstunden stehen. Diese wollen/müssen wir nun dem Mitarbeiter monatlich und über 3 Jahre verteilt auszahlen. Der Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Handelt es sich bei den monatlichen Zahlungen um laufendes Arbeitsentgelt oder einmalige Zahlungen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG