Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Bachelorand bzw. Masterand.
Diese sind bei uns für 6 Monate in der entsprechenden Fachabteilung, um sich ausschließlich auf die jeweilige Abschlussarbeit vorzubereiten und diese zu Erstellen.
Es ist von den Hochschulen allerdings nicht immer eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten vorgesehen, sodass die Abschlussarbeit zum Beispiel erst zwei Monaten nach Beginn des Vertrags angemeldet wird.
Ist der kurze Zeitraum, in der die Abschlussarbeit noch nicht angemeldet ist, der Student allerdings bereits im Unternehmen ist, sozialversicherungsrechtlich separat zu betrachten und muss damit auch ein separater Vertrag erstellt werden?
Oder zählt der kurze Zeitabschnitt vor dem offiziellen Start der Bearbeitungszeit auch zum sozialversicherungsfreien Bachelorandenvertrag/Masterandenvertrag?
Vielen Dank und viele Grüße!