Expertenforum - Bachelorand/Masterand - Vertragsbeginn vor Anmeldung der Abschlussarbeit

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  • 01
    Bachelorand/Masterand - Vertragsbeginn vor Anmeldung der Abschlussarbeit

    Guten Tag,


    ich hätte eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Bachelorand bzw. Masterand.

    Diese sind bei uns für 6 Monate in der entsprechenden Fachabteilung, um sich ausschließlich auf die jeweilige Abschlussarbeit vorzubereiten und diese zu Erstellen.

    Es ist von den Hochschulen allerdings nicht immer eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten vorgesehen, sodass die Abschlussarbeit zum Beispiel erst zwei Monaten nach Beginn des Vertrags angemeldet wird.

    Ist der kurze Zeitraum, in der die Abschlussarbeit noch nicht angemeldet ist, der Student allerdings bereits im Unternehmen ist, sozialversicherungsrechtlich separat zu betrachten und muss damit auch ein separater Vertrag erstellt werden?

    Oder zählt der kurze Zeitabschnitt vor dem offiziellen Start der Bearbeitungszeit auch zum sozialversicherungsfreien Bachelorandenvertrag/Masterandenvertrag?


    Vielen Dank und viele Grüße!

  • 02
    RE: Bachelorand/Masterand - Vertragsbeginn vor Anmeldung der Abschlussarbeit

    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten.
     
    Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (Insolvenzgeld, U2 und ggf. U1) zu entrichten.
     
    Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist es unerheblich, ob es eine zeitliche Vorgabe für die Erstellung der Abschlussarbeit gibt, entscheidend ist nur, dass keine verwertbare Arbeitsleitung für Ihren Betrieb erbracht wird und der Student immatrikuliert ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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