Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben aktuell folgendes Problem:
Wir erhalten Schreiben von verschiedenen Krankenkassen, dass wir fälschlicherweise in den Meldungen die Versorgungsbezüge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze melden. Wir sind uns jetzt unsicher. In der ZMV-Verfahrensbeschreibung steht, dass Versorgungsbezüge grundsätzlich nur bis zur Höhe der BBG zu melden sind.
Beträge aus der betrieblichen Altersversorgung (bei uns Eigenversorgung) sind dagegen in voller Höhe zu melden.
Stimmt das so oder müssen wir auch bei der Beamtenversorgung die vollen Versorgungsbezüge melden?
Vielen Dank und
mit den besten Grüßen
Ch. Kolter-Bekker