Guten Morgen,
ich habe einen Beamten, der im aktiven Dienst beim Land RLP ist.
Zusätzlich soll er noch bis zu max. 70 Arbeitstage im Jahr eine Tätigkeit beim Land RLP (anderer AG) ausüben. Die Tätigkeit wird nicht jeden Monat im Jahr ausgeübt und liegt mit dem monatlichen Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze.
Mein Frage: Kann ich diese Beschäftigung kurzfristig abrechnen?
Danke.
Gruß
Silke Brinkmann