Expertenforum - Beamter und Nebenjob

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  • 01
    Beamter und Nebenjob

    Wir beschäftigen nebenberuflich einen Beamten, dessen Beamtenverhältnis nur auf Zeit besteht und er deshalb in seinem Beamtenverhältnis freiwillig gesetzlich versichert bleibt.

    Er verdient bei uns als Nebenarbeitgeber mehr als 538,00 €. Muss er als freiwillig gesetzlich Versicherter von uns auch mit Beitragsgruppe "0110" angemeldet werden oder ist er in diesem Fall mit Beitragsgruppe "9111" zu melden?


    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Beamter und Nebenjob

    Hallo Frau Lärz,
     
    Beamte sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beurteilen, wenn diese
    neben ihrer Beamtentätigkeit (auf Zeit) eine Nebenbeschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538,00 € monatlich ausüben.
     
    Während in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht aufgrund des Beamtenstatus (auf Zeit) eintritt, ist in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht gegeben. Dementsprechend lautet der maßgebende Beitragsgruppenschlüssel „0110“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Dies gilt unabhängig davon, dass die betreffende Person freiwillig gesetzlich versichert ist.
     
    Beträgt das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 538,01 € und 2.000,00 €, finden die Regelungen des Übergangsbereichs Anwendung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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