Wir beschäftigen nebenberuflich einen Beamten, dessen Beamtenverhältnis nur auf Zeit besteht und er deshalb in seinem Beamtenverhältnis freiwillig gesetzlich versichert bleibt.
Er verdient bei uns als Nebenarbeitgeber mehr als 538,00 €. Muss er als freiwillig gesetzlich Versicherter von uns auch mit Beitragsgruppe "0110" angemeldet werden oder ist er in diesem Fall mit Beitragsgruppe "9111" zu melden?
Vielen Dank im Voraus.