Hallo,
wir haben eine Beamtin in Elternzeit, welche nun während der Elternzeit wieder bei uns anfängt zu arbeiten allerdings mit einer Besoldung in Höhe von 469,38 Euro.
Wie ist hier der Minijob zu beurteilen? Liegt hier trotzdem eine klassische Nebentätigkeit vor, obwohl die Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber ausgeführt wird?
Danke und viele Grüße
Stephanie