Expertenforum - Beamtin und Minijob

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  • 01
    Beamtin und Minijob

    Hallo,


    wir haben eine Beamtin in Elternzeit, welche nun während der Elternzeit wieder bei uns anfängt zu arbeiten allerdings mit einer Besoldung in Höhe von 469,38 Euro.

    Wie ist hier der Minijob zu beurteilen? Liegt hier trotzdem eine klassische Nebentätigkeit vor, obwohl die Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber ausgeführt wird?


    Danke und viele Grüße

    Stephanie

  • 02
    RE: Beamtin und Minijob

    Guten Tag,
     
    Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 538 Euro sind als geringfügig entlohnte Beschäftigungen anzusehen.

    Für Beamte gelten dieselben Grundsätze wie für Arbeitnehmer. Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist eine Anmeldung an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Wenn die Mitarbeiterin privat krankenversichert ist, ist nur der Pauschbetrag zur Rentenversicherung abzuführen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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