Liebes Expertenteam,
ein Mitarbeitender von uns möchte im Sommer befristet für 2 Jahre nach Schweden auswandern und weiterhin mobil für uns tätig sein. Was muss sozialversicherungstechnisch berücksichtigt werden? Die SV trägt in diesem Fall vermutlich das Land, in dem der Mitarbeitende tätig ist - wie bilden wir das jedoch über unser Entgeltsystem ab? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
MfG, Perso_MD