Guten Tag,
wir haben folgenden Fall:
Mitarbeiterin im Krankengeldbzug seit 23. August 2023
Unterbrechungsmeldung 01.01.23 - 22.08.23
Ihrer Tochter wurde eine Reha (DRV) bewilligt vom 27.03.2024-24.04.2024
Die Mutter war Begleitperson und hat uns eine Verdienstbescheinigung für die Reha der DRV vorgelegt und wir sind davon ausgegangen, dass der Krankengeldbezug für diesen Zeitraum nicht besteht und haben deshalb vom 27.03.24-24.04.24 unbezahlten Urlaub abgerechnet. Seit 25.04.24 befindet sich die Dame wieder im Krankengeldbezug.
Nun stellen sich für uns folgende Fragen:
- sind für die Zeit der Reha SV-Tage zu bilden
- ist eine weitere SV-Meldung für den Zeitraum vom 27.03.24-24.04.24 notwendig?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank!