Expertenforum - Begleitperson stationäre Reha (Kind)

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  • 01
    Begleitperson stationäre Reha (Kind)

    Schönen guten Tag,

    wir haben einen Mitarbeiter der als Begleitperson zur Reha-Maßnahme seines Kindes mitfährt.


    Für die Zeit erhält er von uns keine Lohnzahlung. Unter welchem Abgabegrund die Mitaufnahme per DEÜV zu melden? Falls ja, unter welchem Schlüssel? Und wie ist die Kürzung der SV-Tage anzusetzen.


    Noch als Info, der Mitarbeiter erhält von uns in der Zeit keine Lohnzahlung.


    Vielen Dank vorab und ein schönes Wochenende gewünscht!

     

  • 02
    RE: Begleitperson stationäre Reha (Kind)

     
    Hallo ~Mandy~,

    ist die Vater „nur“ Begleitperson (handelt es sich also um eine reine Kinderkur – „Kinder-Reha“), kann grundsätzlich der durch unbezahlten Urlaub entstehende Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von der Rentenversicherung erstattet werden, sofern bei der Begleitperson kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht.
    Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Zeitmonat, endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und es ist eine Abmeldung mit  Grund „34“ zu übermitteln. Dieser Zeitraum stellt SV-Tage dar.
    Welcher Fehlzeitengrund in Ihrem Lohnprogramm ggf. zu schlüsseln ist, sollte mit dem zuständigen Softwareanbieter geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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