Expertenforum - Begleitung eines an diabetes erkrankten Kindes auf Klassenfahrt

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  • 01
    Begleitung eines an diabetes erkrankten Kindes auf Klassenfahrt

    Liebes Expertenteam,

    ein MA hat einen 13 jährigen Sohn, der an Diabetes erkrankt ist und Pflegegrad 1 hat. Da er den Umgang mit der Diabetes und erforderliche Katheterwechsel allein nicht hinbekommt (ist vom Hausarzt bescheinigt), muss unser MA ihn begleiten. Er fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, sich den Verdienstausfall bei unbezahltem Urlaub erstatten zu lassen oder ob es andere Unterstützung in einem solchen Fall gibt, zum Beispiel Sonderurlaub etc?

     

  • 02
    RE: Begleitung eines an diabetes erkrankten Kindes auf Klassenfahrt

    Hallo Elisabeth T.,
     
    da wir als Expertenteam im „AOK Fachportal für Arbeitgeber“ Fragen zum Beitrags- und Melderecht in der Sozialversicherung behandeln, sind wir nicht der richtige Ansprechpartner für Ihre Anfrage. Bei der Frage von eventuell zu gewährenden Sonderurlaub sind darüber hinaus arbeitsrechtliche Regelungen betroffen, zu denen wir im Rahmen dieses Forums keine weitergehende Aussage treffen können.  
     
    Inwiefern in Ihrem Fall der Mitarbeiter zur Klassenfahrtbegleitung seines Sohnes den Verdienstausfall im Rahmen eines unbezahlten Urlaubs erstattet bekommt, sollte der betroffene Mitarbeiter direkt mit der Pflegekasse abklären.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Nach den Regelungen des Pflegezeitgesetzes soll es dem Arbeitnehmer ermöglicht werden, seine nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Laut Gesetz gibt es dem Arbeitnehmer die Option, sich maximal sechs Monate ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Freistellung kann hierbei vollständig oder teilweise erfolgen. Zudem erlaubt das Gesetz eine kurzfristige Freistellung von maximal zehn Arbeitstagen bei dem Eintreten einer akuten Pflegesituation.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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