Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Jahresabschluss für 2023 ist leider aufgefallen, dass die Versteuerung der Betriebsveranstaltung für 2023 bis zum 28.02.2024 versäumt wurde. Ist es korrekt, dass wir diese weiterhin mit 25 % pauschalversteuern können, durch die Verspätung jedoch Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen?
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
N. P.