Expertenforum - Beiträge Arbeitgeber PKV

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  • 01
    Beiträge Arbeitgeber PKV

    Hallo,


    ich habe eine Frage. Ich bin Arbeitgeber und habe einen neuen Mitarbeiter(ü55 Jahre) eingestellt. Mein neuer Mitarbeiter ist aufgrund von seinem Alter in der PKV krankenversichert. Er zahlt einen monatlichen Beitrag von 600,- Euro. Er ist bei mir mir auf Teilzeit angemeldet. Wie hoch ist mein Arbeitgerberzuschuss zur PKV? Da ich in der gesetzlichen Krankenversicherung ja nur Beiträge(hälftig) zur KV zahlen müsste!


    Ich freue mich über eine Rückmeldung.


    VG

  • 02
    RE: Beiträge Arbeitgeber PKV

    Guten Tag,
     
    Grundlage für den Anspruch auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung ist der § 257 Abs. 2 SGB V.  Gleiche Regelungen gelten nach § 61 Abs. 2 SGB XI für die Pflegeversicherung.
     
    Nach § 257 Abs. 2 SGB V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) versicherungsfrei oder die von der Krankenversicherungspflicht befreit (§ 8 SGB V) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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