Sehr geehrte Damen und Herren,
wird bei einem Betrieb in finanzieller Schieflage ein freiwilliger vorübergehender Lohnverzicht vereinbart (normalerweise werden die Gehälter nach AVR DD oder AVR Hessen gezahlt), sind dann für die ausfallenden Gehaltsteile Beiträge zu zahlen?
MfG