Eine Mitarbeiterin ist im Mutterschutz und dann in Elternzeit. Der Firmenwagen darf weiterhin benutzt werden. Ich rechne nach der 1% Regelung ab und zahle aus dem geldwerten Vorteil Beiträge zur Sozialversicherung. Mein Programm macht keine Unterbrechungsmeldung da weiterhin Lohn gezahlt wird. Von der Krankenkasse wurde ich aufgefordert eine Unterbrechungsmeldung zum Beginn des Mutterschutz zu erstellen.
Ist der geldwerte Vorteil aus der 1 % Regelung während Unterbrechungen bei Mutterschaft, Elternzeit, Krankengeldbezug usw. sozialversicherungspflichtig?
Wenn ja, wie melde ich das?
Unterbrechungsmeldung und dann Einmalbezug?