Guten Tag,
wir haben folgenden Fall:
Der Standort des Arbeitgebers ist im Bundesland Hessen.
Es wird eine Mitarbeiterin eingestellt, die ihren Wohnsitz in Sachsen hat.
Sie ist als externe Beraterin beim Kunden dauerhaft eingesetzt im Bundesland Bayern. Der Wohnort bleibt weiterhin in Sachsen.
Im Arbeitsvertrag der Mitarbeiterin ist angegeben, dass sie der Niederlassung in Hessen zugeordnet ist. Jedoch ist der Arbeitsort geprägt durch wechselnde Einsatztätigkeit im gesamtem Bundesgebiet.
Gilt nun hinsichtlich des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung, der Satz für Sachsen oder für West?
Vielen Dank.