Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere Mitarbeiterin war bis zum Beginn Ihrer Elternzeit am 06.08.2023 freiwillig gesetzlich krankenversichert. Infolge der Elternzeit unterschritt sie 2023 die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Nun meine Frage: Ist die Mitarbeiterin in der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert oder muss sie sich selbst krankenversichern, da sie vor der Elternzeit nicht gesetzlich sondern freiwillig krankenversichert war. Sie befindet sich zur Zeit in ihrer 2-jährigen Elternzeit in welcher sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Bitte nennen Sie mir dazu auch die gesetzliche Regelung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Herzliche Grüße
Frau Ernst