Expertenforum - Beitrags- und Personengruppenschlüssel bei Praxisstudium im Studiengang

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  • 01
    Beitrags- und Personengruppenschlüssel bei Praxisstudium im Studiengang

    Guten Tag,

    wir beschäftigen einen Studenten im Praxisstudium mit einer Vergütung von 450,-- monatlich.

    welchen Personengruppenschlüssel und welchen Beitragsgruppenschlüssel müssen wir in diesem Personalfall verwenden?


    Beste Grüße

  • 02
    RE: Beitrags- und Personengruppenschlüssel bei Praxisstudium im Studiengang

    Hallo aco,
     
    vordergründig ist in Ihrem Sachverhalt zu klären, ob es sich hier tatsächlich um ein „normales Studium“ oder um einen dualen Studiengang handelt. Während bei den „ordentlichen Studierenden“, die Werkstudentenregelungen anzuwenden sind, werden Teilnehmer an dualen Studiengängen in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kraft gesetzlicher Fiktion grundsätzlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt.

    Aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass es sich hier um ein „duales Studium“ handeln könnte.

    Als solche unterliegen sie damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
    (Beitragsgruppenschlüssel „1111“; Personengruppenschlüssel „102“).
     
    Sofern es sich im Rahmen eines „normalen Studiums“ um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handeln sollte, gilt folgendes:

    Das in einer Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebene Zwischenpraktikum, das während eines Hochschulstudiums absolviert wird, ist kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Da nach Ihrer Schilderung ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, wäre eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen (Beitragsgruppenschlüssel „0000“).

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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