Guten Tag!
Wir haben einen Mitarbeiter in Mehrfachbeschäftigung, der in Betrieb A in RV und AV über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und im Betrieb B unter der Beitragsbemessungsgrenze. Wie sind die Beiträge in der Unfallversicherung zu berechnen/abzuführen?
Vielen Dank
Lohnteam