Eine Mitarbeiterin mit 2 Kindern unter 25 Jahren erhält Tätigkeitseinkommen, hat aber gleichzeitig aus einer Hinterbliebenenversorgung Anspruch auf Beihilfe im Pflegefall nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Wie ist die tatsächliche Beitragslast zu berechnen? Ist es so, dass AN und AG jeweils die Hälfte des Beitrages zahlen? Oder ist es richtig, dass von 3,35 % der Arbeitnehmer-Anteil 1,55 % beträgt und der Arbeitgeberanteil 1,8 %? Gibt es eine rechtliche Quelle, wo man dazu etwas finden kann?
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