Expertenforum - Beitragsfreiheit nach Anwendung pauschale Steuer nach § 37b EStG für Arbeitnehmer

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  • 01
    Beitragsfreiheit nach Anwendung pauschale Steuer nach § 37b EStG für Arbeitnehmer

    Hallo,


    wird ein mtl. Sachbezug (z.B. Betriebl. Krankenversicherung im Rahmen eines Gruppenvers.vertrages) beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber diesen für seine Mitarbeiter monatlich pauschal versteuert nach § 37b EStG?


    Bei Geschenken/Zuwendungen an Mitarbeiter hingegegen, die nicht im Monat der Zuwendung, sondern erst verspätet seitens des Arbeitgebers pauschal versteuert werden nach § 37b EStG oder im Rahmen einer Betriebsprüfung nachversteuert werden, besteht keine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.


    Liege ich da richtig mit meiner Auffassung?


    Danke schon mal!

     

  • 02
    RE: Beitragsfreiheit nach Anwendung pauschale Steuer nach § 37b EStG für Arbeitnehmer

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich sind einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV Sozialversicherungsentgelt-verordnung).
     
    Voraussetzung ist, dass diese Zahlungen vom Arbeitgeber mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belassen werden oder pauschal versteuert werden.
     
    Sofern für solche Zahlungen, die in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum der Lohnsteuerpflicht unterworfen werden und damit dann auch verbeitragt werden, nachträglich einen Pauschalversteuerung vorgenommen wird, hat das keine Auswirkungen auf die beitragsrechtliche Beurteilung. Es verbleibt bei der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
     
    Insoweit können wir Ihre Auffassung nur bestätigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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