Expertenforum - Beitragsgruppenschlüssel Freistellungsphase

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  • 01
    Beitragsgruppenschlüssel Freistellungsphase

    Liebe Experten,

    ein Mitarbeiter hat über eine Entgeltumwandlung ein Wertguthaben aufgebaut (keine Altersteilzeit), welches nun bis zum Renteneintritt monatlich ausgezahlt wird. Ist mit Eintritt der Freistellung und der monatlichen Auszahlung des Wertguthaben eine geänderte Sozialversicherungsmeldung mit einem geänderten Personengruppenschlüssel und geändertem Beitragsgruppenschüssen (z. B. ermäßigter Krankenvesicherungsbeitragssatz) abzugeben?


    Vorab lieben Dank für Ihre geschätzte Unterstützung!


    Liebe Grüße


    Emmely

  • 02
    RE: Beitragsgruppenschlüssel Freistellungsphase

    Hallo Emmely,
     
    für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung während der Freistellung von der Arbeitsleistung ihr Arbeitsentgelt weiterhin erhalten, besteht im Falle der Arbeitsunfähigkeit ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch, wenn mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses kein unmittelbares Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verbunden ist. Für diese Arbeitnehmer ist deshalb während der Freistellungsphase stets der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden.
     
    Sollte dagegen – wie in Ihrem Fall beabsichtigt - die Beschäftigung nach der Freistellung nicht wieder aufgenommen werden, weil die beschäftigte Person aus dem Erwerbsleben ausscheidet, findet in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz Anwendung.  Demzufolge lautet In einem solchen Fall der Beitragsgruppenschlüssel „3111“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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