Wir haben eine Beschäftigtigte 57 Jahre alt, privat versichert und Pensionärin.
Lt. Mitteilung der AOK ist der Beitragsgruppenschlüssel 0320 zu verwenden.
Unser Abrechnungsprogramm erstellt keine Anmeldung, weil der Beitragsgruppenschlüssel zur Arbeitslosenversicherung nicht 2 sondern 1 sein müsste. Es kommt der Hinweis, dass das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Wie verhält es sich bei der Personengruppe 119 mit diesen Beitragsgruppenschlüssel?