Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind uns unschlüssig bzgl. des Beitragsgruppenschlüssels bei folgender Thematik:
Eine Mitarbeiterin hat eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt bekommen. Sie hat daraufhin bei uns einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit tägl. mehr als 3 Stunden (weniger als 6 Stunden) Arbeitszeit.
Laut unseren Informationen ist eine Tätigkeit bei voller Erwerbsminderung maximal bis zu drei Stunden täglich möglich. Bei voller Erwerbsminderungsrente wäre der Beitragsgruppenschlüssel 3101 (!?), daher die Frage welchen Beitragsgruppenschlüssel wir nun anwenden sollen.
Da Sie ja täglich mehr als 3 Stunden arbeitet sind wir der Auffassung, dass es sich nur um eine teilweise Erwerbsminderung handelt und somit der Beitragsgruppenschlüssel 1111 anzuwenden ist.
Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg.