Ein von uns weiterbeschäftigter Altersvollrentner erhält von der DRV einen Zuschuss zur PKV nach § 106 SGB VI sowie von uns einen Zuschuss zur PKV nach § 257 SGB V.
Muss auch in diesem Fall eine Vergleichsberechnung zur Ermittlung der Zuschusshöhe erfolgen?
Wenn keine Vergleichsberechnung zur Anwendung kommt, würden beide Zuschüsse zusammengerechnet fast den gesamten Beitrag zur PKV ergeben.