Hallo zusammen,
bei einem Mandanten hat bisher ein externer Berater Rechnungen an die GmbH gestellt. Nun soll er ab 2025 bei der GmbH ins Angestelltenverhältnis. Gibt es da sozialversicherungsrechtlich Probleme bzgl. Scheinselbständigkeit? (Ich gehen davon aus, dass er mehrerer Kunden hat, die er berät). Wie ist er dann ab 2025 in der GmbH anzumelden?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
MfG
Silke Ludwig